Formular Lohnersatz

Feuerwehrleute haben per Gesetz das Anrecht darauf, im Falle eines Einsatzesihr Gehalt weiterbezahlt zu bekommen, auch wenn sie für den Einsatz den Arbeitsplatz verlassen haben. Gleiches gilt für den Besuch von Lehrgängen zur Arbeitszeit oder wenn zur Einhaltung von Ruhezeiten aufgrund eines Einsatzes später mit der Arbeit begonnen wird. 

Damit die Arbeitgeber nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, können sie mit dem unten abrufbaren Formular die entsprechenden Kosten bei der jeweiligen Kommune geltent machen. 

 

Bitte nutzen Sie dieses Formular, füllen es gewissenhaft aus und leiten Sie es an die Kommune (hier. Gemeinde Flintsbach a.Inn, Kirchstraße 9, 83126 Flintsbach a.Inn) weiter.